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Chile – Casa Silva:
2009 ist Casa Silva wieder das meistausgezeichnete Weingut Chiles (Vitis Magazine – wichtigste chilenische Weinfachzeitschrift). In den letzten 7 Jahren war Casa Silva 6 mal Nummer 1.
Bewertungen der Weine von Casa Silva:
Gran Reserva Los Lingues Carmenère 2007 - Gold 2009 Vinalies Internationales
Gran Reserva Los Lingues Carmenère 2006 - 90/100 Pkt. bei Stephan Tanzer
Quinta Generación 2007 - Gold 2009 Vinalies Internationales
Quinta Generación 2007 - Gold 2009 Mondial de Bruxelles
Quinta Generación 2005 - 90/100 Pkt. bei Stephan Tanzer
Altura 2003 - 92/100 Pkt. bei Stephan Tanzer
Whisky: William Grant & Sons
Das unabhängige Familienunternehmen William Grant & Sons wurde zum zweiten Mal in Folge zum renommierten „Distiller of the Year“ der Interational Spirits Challange gewählt. Ausserdem gewann es den Preis für den Single Malt auf dem Markt – dieses Jahr der Balvenie Portwood 21 years old.
Seit dem 1. Dezember 2009 ist Brian Kinsman neuer Brennmeister bei William Grant & Sons. Er ist der sechste Brennmeister in der Geschichte des Unternehmens und Nachfolger von David Stewart, der nach 47 Jahren weiterhin als Malt Master für The Balvenie tätig sein wird. Kinsman ist ausgebildeter Chemiker und seit 1997 im Unternehmen. Er wurde während acht Jahren zum Malt Master ausgebildet und arbeitete während dieser Zeit eng mit David
Stewart zusammen.
Italien: Bald ein neues Weingesetz
Italien muss bis Ende Januar 2010 sein nationales Weingesetz an die neuen Vorschriften anpassen. Seit Mitte September liegt nun ein Entwurf für das Gesetzt vor, der eifrig diskutiert wird. Das Landschaftsministerium will die Gelegenheit nutzen, um ein paar Neuerungen einzuführen, die von den EU-Regeln nicht oder nur teilweise tangiert werden.
So sollen bereits im nationalen Vorverfahren die Kritieren für die Anerkennung neuer DOCG, DOC und IGT verschärft werden. Bei der Einrichtung einer neuen DOCG soll in Zukunft vorausgesetzt werden, dass die betreffende Zone über besondere qualitative Eigenschaften verfügt, seit mindestens zehn Jahren Teil DOC mit "wirtschaftlichem Ansehen" ist und der Antrag von wenigstens 51 % der Winzer eingebracht wird, die zumindestens 51 % der Rebfläche vertreten. Bislang waren nur die qualitativen Eigenschaften sowie fünf Jahre DOC-Zugehörigkeit vorgeschrieben.
Die neuen Voraussetzungen für eine DOC sind mindestens fünfjährige Zugehörigkeit zu einer IGT und Beantragung durch wenigstens 35 % der Erzeuger, die über 35 % der Weinberge verfügen. Es ist damit nicht mehr möglich eine DOC aus dem Nichts heraus einzurichten.
Für eine neue IGT muss der Antrag von einem Fünftel der Weinbauern gestellt werden, die einen Fünftel der Rebberge repräsentieren.
Auch die Produktionsregelemente sollen mit aufsteigender Kategorie jeweils anspruchsvoller werden. Neu müssen sowohl der Jahrgang wie die Traubensorten, aus denen der Wein gekeltert wurde,zwingend auf dem Etikett genannt sein, wobei deren Anteil auch prozentual angegeben werden kann.
Damit ist die Branche allerdings nicht ganz einverstanden. An einer Konferenz in Rom wurde deshalbeingebracht, die Nennung des Jahrgangs nur für DOCG-Weine vorzuschreiben.
Während für DO-Weine wie bisher eine zusätzliche sensorische Prüfung vorgeschrieben ist, müssen in Zukunft auch IGT-Weine einer chemisch-physikalischen Analyse unterzogen werden. Vereinfachungen gibt es dagegen bezüglich Deklaration der Weinberge und Erntemenge. Das bisherige Register der DO-Weinberge wird mit der Liste der IGT-Anbauflächen im nationalen Rebkataster zusammengefasst, der von einer zentralen Stelle geführt wird. Dieser sind auch die Erntemengen zu melden und nicht mehr wie bisher den Handelskammern der Provinzen. Ersatzlos gestrichen werden soll zudem das Register der Abfüller.
Neu definiert werden die Rollen des nationalen Weinkomitees und der Konsortien. Das Komitee verliert am 31.12.2011 seine Entscheidungskompetenzen (die an die EU übergehen), behält jedoch Beraterfunktion und Vorschlagsrecht gegenüber dem Ministerium.
Die Konsortien erhalten dagegen mehr Aufgaben und Kompetenzen zum Schutz, der Überwachung und Aufwertung ihrer jeweiligen DOP oder IGP. Konkret bedeutet das mehr Absatzförderung und Kontrolle nicht der Erzeuger – die an eine aussenstehende Zertifizierungsbehörde übergeht -, sondern des Marktes, um Betrügereien und Fälschungen aufzudecken.
Völlig überarbeitet und ausdifferenziert wird schliesslich der Sanktionenkatalog. Die Bussen reichen je nach Schwere des Vergehens von 100 bis 60‘000 Euro. Zur Kasse können neu auch Kontrollinstanzen und Konsortien gebeten werden, wenn sie gegen die Vorschriften verstossen.
Interessant: Die Branche selbst verlangt, dass Fälschungen oder Veränderung der staatlichen DOCG- /DOC-Banderole mit 15‘000 bis 50‘000 Euro massiv höher bestraft wird als vom Ministerium vorgeschlagen.
Ansonsten tendiert die Weinloby aber zu weniger strengen Regeln. So sieht der Gesetzentwurf die Löschung einer DOP oder IGP unter anderem vor, wenn während dreier Jahre auf mehr als der Hälfte der Rebfläche das Produktionsreglement nicht eingehalten wird. Diesen Absatz möchten die Winzervertreter jedoch ersatzlos streichen. Man darf also gespannt sein, wie das neue italienische Weingesetz nach Abschluss der Diskussionen schliesslich aussehen wird.
Von Merum Ausgabe 6/2009
International Spirits Challange 2009
Am 07.10.2009 wurden diverse eingereichte alkoholische Getränke von der Jury des "International Spirits Challange" getestet. Gerne stellen wir Ihnen unsere Sieger-Produkte vor:
Gold-Medaille:
Silber-Medaille:
Bronze-Medaille: